Mit der Klasse AM fährst du Roller und Mopeds bis 45 km/h – die schnellste und einfachste Art, mobil zu werden. Schon ab 15 Jahren möglich.
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Die Klasse AM ist der klassische Roller- und Mopedführerschein. Sie berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und höchstens 50 cm³ Hubraum – bei Elektrorollern bis 4 kW Leistung. Auch bestimmte dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) bis 45 km/h sind eingeschlossen.
Den AM-Führerschein kannst du bundesweit bereits ab 15 Jahren machen; die praktische Prüfung ist frühestens drei Monate vor deinem 15. Geburtstag möglich. Mit 15 gilt die Fahrerlaubnis zunächst nur in Deutschland – im Ausland gelten die dortigen Altersregeln.
Die Ausbildung besteht wie beim Pkw aus Theorie und Praxis: vorgesehen sind 14 Doppelstunden Theorie sowie praktische Fahrstunden inklusive Pflichtübungen wie dem Slalom. Übrigens: Wer später den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, hat die Klasse AM bereits automatisch mit dabei.
Du meldest dich bei uns an, gibst deine Kontaktdaten ab – und kannst sofort mit dem Theorieunterricht starten. Ob du Klasse B197 (mit Schaltkompetenz) oder B78 (nur Automatik) machst, klären wir gemeinsam.
Bevor du den Antrag stellen kannst, brauchst du:
✔ Sehtest
✔ Erste-Hilfe-Nachweis
✔ Biometrisches Passfoto
✔ Personalausweis oder Reisepass
Mit deinen Unterlagen gehst du zum Rathaus. Dort reichst du den Antrag ein und wirst offiziell zur Theorieprüfung zugelassen..
Du nimmst an 14 Doppelstunden Theorie teil. Danach legst du die Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA ab. Fahrstunden laufen parallel.
Du bekommst Fahrpraxis inklusive Sonderfahrten.
• B197: Automatikprüfung mit Schaltstunden
• B78: Nur Automatikfahrten und -prüfung
Wenn du Theorie und Praxis bestanden hast, bekommst du deinen Führerschein – und kannst endlich losfahren!
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, wie viele Fahrstunden du nehmen kannst, wie viel Zeit du für die Theorie hast und ob du prüfungsbereit bist. Im Durchschnitt dauert es 3 bis 6 Monate, aber es kann auch schneller gehen oder länger dauern.
Die Anzahl der Fahrstunden ist ganz individuell und hängt davon ab, wie schnell du lernst.
Pflichtstunden (gesetzlich vorgeschrieben):
• 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Zusätzliche Übungsstunden:
• Im Durchschnitt brauchst du 20 bis 30 Übungsstunden – je nach Fahrkönnen und Selbstvertrauen.
Du kannst dich für die Theorieprüfung anmelden, sobald:
• dein Führerscheinantrag von der Behörde genehmigt wurde,
• du mindestens 14 Theoriestunden (für Klasse B) absolviert hast,
• du dich bereit fühlst,
• und die Fahrschule dich zur Prüfung zulässt.
Theorieprüfung nicht bestanden:
• Zwei Wochen Wartezeit, dann erneute Prüfung möglich.
Praxisprüfung nicht bestanden:
• Zwei Wochen Wartezeit bis zur nächsten Prüfung. (Oft sogar 2-3 Monate)
• Zusätzliche Fahrstunden können nötig sein.
• Je nach Fahrschule können zusätzliche Kosten für erneute Prüfungen anfallen.
Für die Anmeldung zum Führerschein sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
• Personalausweis oder Reisepass
• Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
• Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis
• Biometrisches Passfoto
• Antragsformular der Fahrschule für die Fahrerlaubnisbehörde

Vasilios Kolimparis
Fahrlehrer & Inhaber