Mit der B197-Regelung kannst du deine Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und trotzdem Schaltwagen fahren – ganz ohne separate Prüfung bei der Behörde!
KontaktDer B197-Führerschein ist eine flexible Erweiterung der Klasse B, die es Fahrschülern ermöglicht, ihre praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne später auf das Fahren von Schaltwagen verzichten zu müssen. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Fahrschüler, die sich das Erlernen des Schaltens während der Prüfung sparen möchten, aber dennoch nicht auf die Möglichkeit verzichten wollen, in Zukunft manuelle Fahrzeuge zu steuern.
Um die Berechtigung für Schaltwagen zu erhalten, sind mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug in einer Fahrschule sowie eine interne Testfahrt mit dem Fahrlehrer erforderlich. Eine zusätzliche Prüfung bei der Behörde entfällt, wodurch sich der gesamte Führerscheinerwerb deutlich entspannter gestaltet. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Fahrerlaubnis ohne die Automatik-Beschränkung (B78) ausgestellt, sodass sowohl Automatik- als auch Schaltwagen gefahren werden dürfen.
Diese Regelung ist besonders beliebt bei Fahranfängern, die von den Vorteilen eines Automatikfahrzeugs während der Prüfung profitieren möchten, gleichzeitig aber flexibel für spätere Fahrzeugwechsel bleiben wollen.
Du meldest dich bei uns an, gibst deine Kontaktdaten ab – und kannst sofort mit dem Theorieunterricht starten. Ob du Klasse B197 (mit Schaltkompetenz) oder B78 (nur Automatik) machst, klären wir gemeinsam.
Bevor du den Antrag stellen kannst, brauchst du:
✔ Sehtest
✔ Erste-Hilfe-Nachweis
✔ Biometrisches Passfoto
✔ Personalausweis oder Reisepass
Mit deinen Unterlagen gehst du zum Rathaus. Dort reichst du den Antrag ein und wirst offiziell zur Theorieprüfung zugelassen..
Du nimmst an 14 Doppelstunden Theorie teil. Danach legst du die Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA ab. Fahrstunden laufen parallel.
Du bekommst Fahrpraxis inklusive Sonderfahrten.
• B197: Automatikprüfung mit Schaltstunden
• B78: Nur Automatikfahrten und -prüfung
Wenn du Theorie und Praxis bestanden hast, bekommst du deinen Führerschein – und kannst endlich losfahren!
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, wie viele Fahrstunden du nehmen kannst, wie viel Zeit du für die Theorie hast und ob du prüfungsbereit bist. Im Durchschnitt dauert es 3 bis 6 Monate, aber es kann auch schneller gehen oder länger dauern. Mit Intensivkursen kannst du den Führerschein sogar in 2 bis 4 Wochen machen.
Die Anzahl der Fahrstunden ist ganz individuell und hängt davon ab, wie schnell du lernst.
Pflichtstunden (gesetzlich vorgeschrieben):
• 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Zusätzliche Übungsstunden:
• Im Durchschnitt brauchst du 20 bis 30 Übungsstunden – je nach Fahrkönnen und Selbstvertrauen.
Du kannst dich für die Theorieprüfung anmelden, sobald:
• dein Führerscheinantrag von der Behörde genehmigt wurde,
• du mindestens 14 Theoriestunden (für Klasse B) absolviert hast,
• du dich bereit fühlst,
• und die Fahrschule dich zur Prüfung zulässt.
Theorieprüfung nicht bestanden:
• Zwei Wochen Wartezeit, dann erneute Prüfung möglich.
• Die Prüfung kann 3-mal abgelegt werden.
Praxisprüfung nicht bestanden:
• Zwei Wochen Wartezeit bis zur nächsten Prüfung.
• Zusätzliche Fahrstunden können nötig sein.
• Je nach Fahrschule können zusätzliche Kosten für erneute Prüfungen anfallen.
Für die Anmeldung zum Führerschein sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
• Personalausweis oder Reisepass
• Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
• Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis
• Biometrisches Passfoto
• Antragsformular der Fahrschule für die Fahrerlaubnisbehörde
Vasilios Kolimparis
Fahrlehrer & Inhaber